Organisation Energieregion Obwalden
Alle sieben Obwaldner Gemeinden sind Energiestädte und arbeiten als Energie-Region zusammen. Die Zusammenarbeit ermöglicht es mit angemessenen Aufwand eine wirkungsvolle kommunale Energiepolitik zu betreiben. Eine Grundherausforderung für Energie-Regionen ist folgende: Die Region ist keine Kompetenzebene, aber eine wichtige Handlungsebene! Die interkommunale Zusammenarbeit muss daher organisiert und institutionalisiert sein:
- Die Gemeinden beteiligen sich an Arbeitsgruppen, die dazu dienen, Erfahrungen auszutauschen und gemeinsame Aktionen zu planen und durchzuführen.
- Die Zusammenarbeit wird durch das Elektrizitätswerk Obwalden und die kantonale Energiefachstelle personell und finanziell unterstützt.
- Die Zusammenarbeit ist durch eine Vereinbarung der Gemeinden politisch legitimiert.
Für die Gemeinden ergeben sich entscheidende Vorteile und Synergieeffekte:
- Vereinfachte Tätigkeit der Gemeinden im Energiebereich: Gemeinsame Aktivitäten tragen dazu bei Ressourcen zu bündeln und Synergien zu nutzen. Kosten und Personalaufwand für die einzelnen Gemeinden nehmen ab.
- Die Aktivitäten erfolgen flächendeckend und haben so eine grössere Wirkung.
- Gemeinsame Erfassung, Beschaffung und Auswertung von Energiedaten: Die Datenerhebung ist rationell und kann durch eine spezialisierte Stelle ausgeführt werden.
- Benchmark mit anderen Gemeinden: Durch systematische Erhebung der Daten wird eine Vergleichbarkeit geschaffen. Die Region kann sich mit anderen ähnlichen Regionen vergleichen und ggf. vom Best Practice lernen.
Für die Organisation der Zusammenarbeit wurden folgende Gremien bestimmt:
Vorstand
Führungsgremium für die Energieaktivitäten der Energieregion und sorgt für die Verankerung der Aktivitäten in den Gemeinden:
- Formulierung einer Dachstrategie im Energiebereich für die Obwaldner Gemeinden
- Festlegung der Ziele und Prioritäten für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe
- Genehmigung des Jahresprogramms und Jahresbudgets der Arbeitsgruppe
- Abstimmung der Aktivitäten mit dem Kanton Obwalden und dem EWO
- Definition der Detailorganisation und Funktionsweise der Arbeitsgruppe
- Überwachung der Tätigkeiten der Arbeitsgruppe
- Jährliche Berichterstattung an alle Projektträger
Der Vorstand setzt sich zusammen aus zwei Exekutivvertretern der Gemeinden, dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung und dem Leiter des Kompetenzzentrums für Energieeffizienz des EWO, einem Regierungsrat und der Vertretung der Energiefachstelle des Kantons sowie dem Vorsitzenden der Arbeitsgruppe (als dritten Gemeindevertreter).
Arbeitsgruppe Energie
Die Arbeitsgruppe soll die Tätigkeiten der Gemeinden im Energiebereich erleichtern und unterstützen. Gegenseitige Synergien sollen genützt werden. Die Zusammenarbeit erfolgt insbesondere in folgenden Themenbereichen:
- Koordination und gemeinsame Durchführung der Energiekommunikation
- Erfahrungsaustausch über Tätigkeiten der Gemeinden, des Kantons und des EWO: Aktivitäten / Projekte / Förderaktionen, Benchmarking (Vergleich und Austausch energierelevanter Kennzahlen), Energiestatistiken / Kennzahlen der kommunalen Bauten
- Erarbeitung von gemeinsamen Grundlagen und Grundsätzen für Förderaktionen in Gemeinden
- Beschaffungswesen im Energiebereich
- Energetische Anforderungen an die Gestaltungspläne
- Gemeindeübergreifende Energieprojekte des Bundesamtes für Energie
- Schularbeit/Weiterbildung
Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus einem Vertreter des Kantons Obwalden (kantonale Energiefachstelle) und einem Vertreter des Elektrizitätswerks Obwalden und je einem Vertreter der Obwaldner Gemeinden.
Projektleitung Energie
Die Projektleitung ist im Sinne einer Geschäftsleitung für die organisatorischen Aufgaben verantwortlich:
- Planung der Aktivitäten und Erstellung des Jahresprogramms
- Jährliche Berichterstattung
- Verwaltung der finanziellen Mittel
- Organisation der Projektgruppe
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle ist das Ausführungsorgan des Vereins Energieregion Obwalden.
Die Geschäftsstelle ist dem Vorstand unterstellt und erstattet dem Vorstand Bericht. Die Tätigkeiten
richten sich nach dem Mandatsvertrag.
Ergänzend zu diesem sind insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:
- operative Führung des Vereins
- die operativen Arbeiten der Energieregion Obwalden (Projektorganisation, -ausführung, Netzwerkpflege etc.)
- die Umsetzung der Beschlüsse des Vorstandes
- die Sicherstellung des internen und externen Informationsflusses, sowie der externen Kommunikation
- die Administration des Vereins
- das Rechnungswesen
- das Inkasso der Mitgliederbeiträge
- die Erstellung des Budgets zuhanden Vorstand und GV sowie die Budgetkontrolle
- das Controlling und regelmässige Reporting an den Vorstand;
- die Vorbereitung von Vorstandssitzungen, Generalversammlungen, Sitzungen von Arbeitsgruppen, etc.
- Leitung von Sitzungen von Arbeitsgruppen, etc.
- die Protokollführung an Vorstandssitzungen, Generalversammlungen, Sitzungen von Arbeitsgruppen, etc.
- Erstellung des Jahresberichts und der Jahresrechnung
Die Geschäftsstelle nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen des Vorstandes und der Generalversammlung
teil.